Quadiga FAQ

FAQs

Allgemeine Fragen

Zertifizierungskosten QUADIGA Classic

Die Zertifizierungskosten für QUADIGA Classic betragen 490 € für Mitglieder des BBGM e.V. und 690  € für Nicht-Mitglieder.

Die Kosten für eine Rezertifizierung (nach 3 Jahren) betragen sowohl für Mitglieder des BBGM e.V. als auch für Nicht-Mitglieder 290 €.

Zertifizierungskosten QUADIGA Expert

Die Zertifizierungskosten für QUADIGA Expert betragen 690 € für Mitglieder des BBGM e.V. und 890 € für Nicht-Mitglieder.

Die Kosten für eine Rezertifizierung (nach 3 Jahren) betragen sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder 290 €.

Der Antrag zur QUADIGA-Auditierung kann unabhängig von einer Mitgliedschaft im BBGM e.V. gestellt werden.

  • QUADIGA Classic bietet einen soliden Einstieg in die Zertifizierung beim BBGM. Der Zertifizierungsprozess prüft Dienstleister in einem Schwerpunktbereich betrieblicher Gesundheitsangebote. Dies können beispielsweise Einzelmaßnahmen wie ein zertifizierter Rückenkurs im Betrieb, Vorträge zur Steigerung der individuellen Gesundheitskompetenz, Begleitung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder eine betriebsferne erbrachte Dienstleistung im Rahmen einer Gesundheits- oder Fitnesseinrichtung sein.
  • Die Prüfung der unterschiedlichen Qualitätskriterien zum Erwerb des Zertifikats QUADIGA Expert umfasst sämtliche Kriterien des Zertifikats CLASSIC, überprüft aber zusätzlich die Expertise des Dienstleisters hinsichtlich der Gestaltung und Etablierung eines strategischen betrieblichen Gesundheitsmanagements. QUADIGA Expert zertifiziert Dienstleister mit einem fortgeschrittenen strategisch-systematischen Ansatz im Setting Betrieb. Mit Hilfe des Zertifikats QUADIGA Expert dokumentiert der Dienstleister, dass er zusätzlich zu strukturellen Qualitätsmanagement-Standards über Kenntnisse & Erfahrungen bezüglich Aufbau und Umsetzung betrieblicher Gesundheitskonzepte verfügt. Hierzu gehört beispielsweise die systematische Steuerung von komplexen BGM-Prozessen, die Begleitung von Unternehmen im Rahmen einer Prozessberatung oder die Implementierung von Konzepten im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Betrieblichen Gesundheitsförderung oder dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zertifizierungsprozess

Der gesamte Zertifizierungsprozess sollte innerhalb von ca. 4 bis 6 Wochen abgeschlossen sein.

  • Nach bestandener Zertifizierung wird dem Antragsteller ein digitales Siegel sowie das digitale QUADIGA-Classic-Logo zur Nutzung auf seiner Webseite sowie in den sozialen Medien zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich erhält der Antragsteller eine offizielle Urkunde als Beleg für seine Zertifizierung.
  • Die Logos der zertifizierten Dienstleister werden auf der Seite https://www.quadiga.de/ aufgeführt und mit der jeweiligen Homepage des Dienstleisters verlinkt. Weitere Unternehmensangaben können in Form einer vorgegebenen Steckbrief-Vorlage veröffentlicht werden.
  • Der BBGM stellt dem Antragsteller beides für eine Dauer von 3 Jahren zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Rezertifizierung erfolgen, um Logo und Siegel weiter nutzen zu dürfen.
  • QUADIGA Classic und QUADIGA Expert Zertifikate werden für einen Zeitraum von 3 Jahren verliehen. Eine anschließende Rezertifizierung ist möglich.
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Zertifikat
  • Das Bestreben des BBGM e.V. ist, dass QUADIGA als Äquivalent zu bekannten Auszeichnungen wie das Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) für die Zusammenarbeit mit einschlägigen Schnittstellenpartnern, wie gesetzlichen Krankenkassen, anerkannt wird. Es ist jedoch nicht als Ersatz zu verstehen, sondern bietet eine Möglichkeit, die Qualitätsfähigkeit durch ein unabhängiges Fachgremium prüfen und auszeichnen zu lassen.
  • Mit der Auditierung wird die Qualitätsfähigkeit geprüft und zertifiziert. Damit erfolgt keine Zertifizierung von einzelnen Produkten, sondern von der Qualitätsfähigkeit des Dienstleisters, als Anbieter beispielsweise von Online Kursen.
  • Auszeichnungen, wie z.B. eine ISO 9001 Zertifizierung können berücksichtigt werden. Sollte eine derartige Zertifizierung bereits vorliegen, kann die Urkunde als aktuell gültiger Nachweis eingereicht werden. Sollte noch keine Zertifizierung vorliegen, werden die relevanten, deckungsgleichen Prüfkriterien gesondert abgefragt. Damit ist dies keine Grundvoraussetzung.
  • Ja. Der BBGM e.V. prüft mittels der QUADIGA-Auditierung die dahinter liegenden Prozesse, Strukturen und Qualitätsmanagement-Standards. Im Rahmen der Antragstellung wird der Tätigkeitsbereich erfasst, sodass Sie hier die Möglichkeit haben, Ihren Dienstleistungsbereich darzulegen. Für BGF-Maßnahmen bietet sich die QUADIGA Classic-Zertifizierung an.
  • Aktuell leider noch nicht. Wir arbeiten aber daran QUADIGA als relevante Prüfung so zu positionieren, dass eine Anerkennung gemäß §20 SGB V erfolgt.
Datenschutz
  • Alle Daten werden auf einem Zugangsgeschützen Server abgelegt. Die Verbandsreferentin erhält alle Unterlagen zur Vorab-Sichtung und gibt diese – sofern alle Anforderungen erfüllt sind – in anonymisierter Form an den Auditor bzw. die Auditorin weiter. Der Auditor bzw. die Auditorin erhält keinen Einblick in Kundendaten bzw. Referenznamen.
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